Sedierung in der Gastroenterologie Selbstverständliche Leistung nicht angemessen honoriert Die Sedierung, im Volksmund "Beruhigungsspritze", bei der Durchführung von Magen- oder Darmspiegelungen
wird von Patienten nachgefragt und ist eine selbstverständliche Leistung in der Gastroenterologie. Sie kann auch in der Praxis sicher und zuverlässig erfolgen und sorgt dafür, dass eine Endoskopie
für den Patienten eine völlig unbelastende Untersuchung wird.
"Die Anforderungen an den durchführenden Arzt und sein Team sind zu Recht hoch und über Leitlinien standardisiert. Fachlich ist die Sedierung für die niedergelassenen Gastroenterologen
unproblematisch. Sie stellt aber einen großen Kostenfaktor dar, der in der geltenden Vergütungsordnung nach wie vor nicht dargestellt wird“, sagt Dr. Franz-Josef Heil vom Berufsverband
Niedergelassener Gastroenterologen (bng).
Der Aufwand für eine Sedierung ist nicht unerheblich. Er beginnt mit einer umfassenden Aufklärung, erfordert zusätzliches, qualifiziertes Personal, zusätzliche technische Ausstattung,
Überwachungsmöglichkeiten und eine ausführliche Dokumentation. Dadurch entstehen bei Magenspiegelungen zusätzliche Kosten von 20 Euro und bei Darmspiegelungen von 35 Euro, die nicht durch die
Gesetzliche Krankenversicherung gedeckt werden.
„Es bleibt für uns nicht nachvollziehbar, warum Gastroenterologen, obwohl sie einen erheblichen Aufwand für die Zufriedenheit und die Sicherheit ihrer Patienten betreiben, auf den Kosten sitzen
bleiben“, so Dr. Heil, „die - wie Beispiele zeigen - jeder Zahnarzt ohne vergleichbare Standards wie selbstverständlich den Patienten in Rechnung stellen kann.“
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