Liebe Patienten!
Dieses Kontaktformular ist reserviert für Rezeptbestellungen.
Kassenrezept (e-Rezept ¹): Sofern Ihre Versichertenkarte bereits im aktuellen Quartal eingelesen ist, können Sie Ihr e-Rezept ganz bequem am übernächsten Werktag mit Vorlegen Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen. Die gleiche Frist gilt ab Einlesen der Versichertenkarte
Privatrezept: wird für privatversicherte Patientinnen/Patienten zugeschickt
Ab dem 01.01.2024 sind Praxen verpflichtet das e-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu nutzen. Heilmittel sind davon ausgeschlossen.
In Ausnahmefällen (bei technischen Störungen oder Verlust der Versichertenkarte) wird es weiterhin das Kassenrezept in Papierform zur Abholung geben.
Mit freundichen Grüßen
Ihr Praxisteam Dr. Bartner
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